Ihre Suche nach Verträge führte zu 3 Ergebnissen.
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Avery Zweckform Mietvertrag 2873
- Art der Verwendung: Wohnungen, Häuser
- DIN A4
- Grammatur: 60 g/m²
- mit Abheftlochung
- selbstdurchschreibend
- 1 Durchschlag
- Verwendung für Beschriftungsart: handschriftlich
- inkl. Mietobjektbeschreibung, Hausordnung und Übergabeprotokoll, 5-seitig
- blau
- 2 x 5 Bl.
Bestell-Nr. ZWE2873
Herst.-Nr. 2873
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Avery Zweckform Mitarbeiterverpflichtungserklärung 1764
· DIN A4 · chlorfrei gebleicht · mit Abheftlochung · selbstdurchschreibend · 1 Durchschlag · Verwendung für Beschriftungsart: handschriftlich · DSGVO-konform · Farbe: weiß · Farbe der Durchschläge: gelb · 2 x 40 Bl. Nicht nur im Außenverhältnis gegenüber tatsächlichen und potenziellen Kunden, auch intern in Ihrem Unternehmen müssen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung beachtet werden. So gilt es auch zu dokumentieren, dass Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, auf die Einhaltung der Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet werden und dies hinreichend dokumentiert wird. Unser Formular spiegelt auch hier den Standardfall einer einfachen Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen zum Datenschutz wider. Bitte beachten Sie, dass z.B. beim Bestehen besonderer berufsrechtlicher Vorschriften oder aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber einzelnen zentralen Vertragspartnern weitergehende Vertraulichkeitsverpflichtungen ergeben können, die dann separat geregelt werden müssten. Natürlich werden alle unsere Formulare regelmäßig von Rechtsexperten auf die rechtliche Aktualität geprüft. Daher sind wir seit über 70 Jahren der Formularbuchspezialist, dem die meisten Nutzer vertrauen.Bestell-Nr. ZWE1764
Herst.-Nr. 1764
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Avery Zweckform Auftragsverarbeitungsvertrag 2864
· DIN A4 · chlorfrei gebleicht · mit Abheftlochung · Klebebindung · selbstdurchschreibend · 1 Durchschlag · Verwendung für Beschriftungsart: handschriftlich · DSGVO-konform · Farbe: blau · Farbe der Durchschläge: weiß · 4 Bl. Wenn Dritte eingesetzt werden, um Daten in Ihrem Auftrag zu verarbeiten, muss ein schriftlicher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Dieser muss bestimmte Mindestinhalte enthalten. Es muss unter anderem klar festgehalten werden, welche Art personenbezogener Daten zu welchem Zweck bzw. auf welche Art verarbeitet wird. Es ist ausdrücklich zu benennen, welche Personen hiervon betroffen sind (bspw. Ihre Arbeitnehmer, Kunden, Mieter). Außerdem müssen Sie klar benennen, wer ist berechtigt, wem Weisungen bezüglich dieser Auftragsdatenverarbeitung zu erteilen sind und welche Kommunikationskanäle zu nutzen sind. In Einzelfällen können außerdem zusätzliche Geheimnisschutzregeln relevant werden, die dann im Vertrag zu benennen sind. Dies können zum Beispiel im Auftrag zu verarbeitete Daten dem Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis oder speziellen Berufsgeheimnissen unterliegen.Bestell-Nr. ZWE2864
Herst.-Nr. 2864
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